agr-aktuell-62

31 AGR aktuell 2019/62 | Aktion Gesunder Rücken e. V. Interdisziplinäre Fachbeiträge Krankenkassen, die Unfallversicherung, die Rentenversicherung,dieBerufsgenossenschaf- ten und der Betriebsart/die Betriebsärztin. Zum anderen sind dies Dienstleister wie Psy- chologen, Ökotrophologen, Gymnastiklehrer, Physiotherapeuten. Auch Vereine können Ansprechpartner sein, jedoch nur mit Berufs- ausgebildeten wie oben erwähnt oder mit Übungsleitern in der Prävention im Bereich Bewegung. Wichtig: Um Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten sich Einzel- und Kleinunternehmen von den Gesundheits- dienstleistern im Vorhinein bestätigen lassen, dass deren Maßnahmen mit dem GKV-Leit- faden Prävention vereinbar sind. Maßnahmen in der betrieblichen Gesundheitsförderung Konkrete Maßnahmen können sein: { { Gesundheitstage { { aktive Bewegungspause am Arbeitsplatz { { individuelles Bewegungsprogramm am Arbeitsplatz { { Ergonomie-Schulung (in allen Berufsspaten) { { Präventionskurse { { progressive Muskelrelaxation, Entspannung und Yoga { { Ernährungsberatung und Ernährungs- seminare { { Kurs zur Raucherentwöhnung { { Stressbewältigung und Burn-out-Vorsorge { { psychologische Gespräche { { und vieles mehr Nicht dazu zählen zum Beispiel: { { Übernahme der Mitgliedsgebühr im Fitnessstudio { { Anschaffung von ergonomischen Geräten { { Umbaumaßnahmen Aber: Unabhängig von der betrieblichen Gesundheitsförderung können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern monatlich Sachbezüge bis zur Grenze von 44 Euro steuerfrei zuwen- den. Denkbar ist daher, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Fitnessstudio in ent- sprechender Höhe erstattet. Die Übertragung ungenutzter Beträge in den Folgemonaten oder die Hochrechnung auf einen Jahresbetrag ist nicht möglich. Der Weg zur Umsetzung Ein Einzel- oder Kleinunternehmen sollte sich genauso wie ein mittelständiges Unter- nehmen Zeit nehmen, um alle notwendigen Daten zu erfassen. Denn schwarz auf weiß ist die betriebliche Gesundheitsförderung nach- haltig, professionell und Erfolg bringend. Meine Empfehlung ist, sich als Arbeitgeber oder Selbstständiger Gedanken zu machen, ob eine einzelne Maßnahme probiert oder das Unternehmen zukünftig als gesundes Un- ternehmen wahrgenommen werden soll. Ge- spräche mit einer gesetzlichen Krankenkasse, der Unfallversicherung, Rentenversicherung oder einem lokalen qualifizierten Anbieter bringen Klarheit. Wer kontaktiert wird, ent- scheidet der Arbeitgeber oder der Selbststän- dige nach Belieben. Gemeinsamwerden Mög- lichkeiten besprochen. „Die regionalen BGF-Koordinierungsstellen nach § 20b Abs. 3 SGB V stellen einen weiteren Zugangsweg für die mittelbare Betreuung von Klein- und Kleinstbetrieben durch die Krankenkassen dar und können das Interes- se an und die Verbreitung von BGF unter- stützen (www.bgf-koordinierungsstelle.de) .“ (Leitfaden Prävention, Ausgabe 2018, S. 104)* Nach der Vorbereitung die Struktur festlegen Der Arbeitgeber wird sich über die Zielsetzung bewusst und überlegt, ob eine Vernetzung zur breiteren und einfacheren Umsetzung von Maßnahmen hilfreich sein könnte. Lokale Un- ternehmen, Netzwerke, Berufskollegen oder weitere angrenzende Unternehmen können hierzu involviert werden. Die Analyse folgt. In der Analyse werden Daten erhoben zur Arbeitssituation, Erkennt- nisse zur Gefährdungsbeurteilung gesam- melt und die Mitarbeiter befragt zum Arbeits- platz, zur Arbeitssituation und zu Wünschen und Wichtigkeiten. Vor allem in Kleinst- und Kleinbetrieben ist die Kommunikation unerlässlich und mit das höchste Gut zu einer erfolgreichen Umset- zung. Nun können Maßnahmen geplant und um- gesetzt werden. Ob diese Maßnahmen den gewünschten Erfolg erzielt haben, für Ar- beitgeber und den Arbeitnehmer, wird in der Bewertung geprüft. Hierzu werden alle Daten aus der Analyse hinzugezogen. Mit diesem Prozess entwickelt ein Einzel- oder Kleinunternehmen einen kurzen, aber maß- geblichen Handlungsplan zur Integrierung der betrieblichen Gesundheitsförderung. Mut zur betrieblichen Gesundheitsförderung Die Situation ist anfangs die gleiche wie bei allen anderen Themen, mit denen sich ein Unternehmen nicht tagtäglich beschäftigt. Mit Bedacht, Wille und Struktur wird jedes Unternehmen schnell seinen individuellen Weg finden. Der Mehrwert ist spürbar. „Reichtum ist viel, Zufriedenheit ist mehr, Gesundheit ist ALLES.“ Chinesisches Sprichwort * Hilfestellung und ausgewiesene Ansprechpartner für Kleinst- und Kleinunternehmen imLeitfadenPrävention(LeitfadenPrävention– Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V.) Heraus- geber: GKV-Spitzenverband. Berlin 2018. ' Kontaktinformationen Martina Ecker Fitnessökonomin staatl. gepr. Gymnastiklehrerin Referentin für rückengerechte Verhältnisprävention lizenzierte Rückenschulleiterin KddR und Ausbilderin in der Prävention Tel.: 0157 73513731 info@ecker-fitness.de www.ecker-fitness.de Martina Ecker

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