AGR aktuell Ausgabe Herbst 2022

Interdisziplinäre Fachbeiträge 22 AGR aktuell 2022/68 | Aktion Gesunder Rücken e. V. Osteopathie ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dennoch haben ca. 100 Krankenkassen in ihren Leistungen vermerkt, dass zum Beispiel osteopathische Behandlungen teilweise bezuschusst werden. Doch Höhe und Umfang richten sich nach der einzelnen Satzung. Die Osteopathie ist eine natürliche, medizinische und ganzheitliche Heilmethode. Besonders bei Rückenschmerzen können osteo- pathische Techniken Abhilfe schaffen. Kein Wunder also, dass sie immer beliebter wird: Rund jeder siebte Deutsche war bereits beim Osteopathen und etwa die Hälfte könnte sich vorstellen, die ganzheitliche Heilmethode in Anspruch zu nehmen. Und es kommt noch besser: Laut einer Patientenumfrage mit rund 6.000 Teilnehmern bestätigten fast alle, dass sie die osteopathische Behandlung weiter- empfehlen würden. Doch Osteopathie ist – ähnlich wie andere komplementärmedi- zinische Ansätze – keine Kassenleistung. Oder? Übersicht der Krankenkassen, die Osteopathie bezuschussen Auf unserer Homepage finden Sie eine Übersicht (bit.ly/KK-Erstattung), welche gesetz- liche Krankenkassen (GKV) aufführt, die Osteo- pathie bezuschussen. Da es allerdings von der jeweiligen Satzung der Krankenkasse abhängt , ob und unter welchen Voraussetzungen eine Osteopathie- Behandlung bezuschusst wird, empfehlen wir Ihnen, Ihre Patienten bereits vor dem ersten Termin dahingehend zu informieren. Verweisen Sie dazu gerne auf unsere Krankenkassenliste unter bit.ly/KK-Erstattung. Was sollte mein Patient wissen? Für Patienten haben wir in unserem Blog „Osteopathie Magazin“ das Thema bereits aufgegriffen und Hinweise dazu gegeben [1]. Wichtig für Sie als Therapeut: { { Die Bezuschussung der Osteopathie- Leistung ist eine freiwillige Leistung der jeweiligen Krankenkasse. { { Die Krankenkasse entscheidet, ob, in welcher Höhe und unter welcher Voraussetzung sie eine osteopathische Behandlung bezuschusst. Bei privaten und Zusatzversicherungen sowie Beihilfe entscheidet auch der selbstgewählte Tarif über die Erstattung. { { Patienten sollten bereits vor ihrem ersten Besuch die Modalitäten mit ihrer Krankenkasse klären – am besten direkt mit dem jeweiligen Sachbearbeiter. Service-Angebot für unsere Mitglieder BVO-Mitgliedern steht seit Anfang des Jahres eine eigene App zur Verfügung, mit der sie nicht nur ihre Mitgliedsdaten verwalten können, sondern auch jederzeit top informiert bleiben sowie ihr persönliches Lernarchiv in der Tasche haben. Auch die Kommunikation mit dem BVO-Team ist leicht und schnell. In der BVO-App stehen den Mitgliedern auch verschiedene Vorlagen zur Verfügung, die ihnen bei der täglichen Praxisarbeit helfen, unter anderem eine Vorlage eines Behandlungsvertrags, in dem ein Punkt zur Kosten- übernahme aufgeführt ist , der mit dem Patienten besprochen werden kann. Nachgeschaut – im BVO-Webinar Häufig lassen sich Probleme bereits im Vorfeld umschiffen. Ausschlaggebend ist in den meisten Fällen eine gute Kommunikation. Was man hier tun kann und weitere Tipps zum Thema hat Claudia Hönig von „Erfolg in Heilberufen“ in einem unserer BVO-Webinare zusammengefasst. Als BVO-Mitglied können Sie jedes BVO-Webinar in der App bzw. imMitgliederbereich jederzeit ansehen. Quelle: [1] https://bv-osteopathie.de/2022/08/02/werden-osteopathie- behandlungen-erstattet ' Kontaktinformationen Jacqueline Damböck Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel.: 09232 8812624 presse@bv-osteopathie.de www.bv-osteopathie.de >> Erstattung von Osteopathie-Behandlungen Service-App für Mitglieder hilft bei der täglichen Praxisarbeit Jacqueline Damböck I Bundesverband Osteopathie e. V. Ob und in welcher Höhe die Krankenkasse eine Osteopathie-Behandlung erstattet, wird in deren Satzung festgelegt. Es ist eine freiwillige Leistung.

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