Wie muss ein Produkt beschaffen sein,
- das Ihren Rücken und Ihren Bewegungsapparat optimal unterstützt,
- welches Sie in Ihrem Leben entlastet und nicht belastet?
Dies ist den meisten Produkten nicht auf den ersten Blick anzusehen. Zudem gibt es eine Flut an Informationen und auch industrie- und handelsseitig wird hier teilweise viel Unsinn verbreitet.
Als Unterstützung für Sie als Verbraucher hat die Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. eine Entscheidungshilfe entwickelt: Das AGR-Gütesiegel.
Es zeichnet ausschließlich Produkte aus, die ihre rückengerechte Konstruktion vor einer unabhängigen Prüfkommission mit Experten aus verschiedenen medizinischen Fachbereichen unter Beweis gestellt haben. Das Besondere und derzeit wohl einmalige daran ist die medizinisch multidisziplinäre Vorgehensweise und dass nicht die oft von reinem Verkaufsinteresse geleitete Industrie bestimmt, welche Produkte mit dem AGR-Gütesiegel ausgezeichnet werden.
Des Weiteren wurde das Siegel von „Label online“ – einem Portal des Bundesverbandes „Die Verbraucherinitiative e. V.“ – mit der Bestnote, als besonders vertrauenswürdig ausgezeichnet. Das AGR-Gütesiegel wurde zudem als EU Gewährleistungsmarke ausgezeichnet, es bietet somit eine verlässliche Unterstützung und ist eine wertvolle Entscheidungshilfe.

Rückengerecht konstruierte und gestaltete Gebrauchsgegenstände sind sowohl bei der Vorbeugung von Rückenschmerzen als auch bei der Therapie von Erkrankungen des Bewegungsapparates wesentliche und wichtige Hilfsmittel. Die Entscheidung für das richtige Produkt fällt jedoch nicht immer leicht. Das Gütesiegel, das die AGR gemeinsam mit den beiden größten deutschen Rückenschulverbänden entwickelt hat, dient deshalb Verbrauchern beim Kauf von ergonomischen Alltagshilfen, wie beispielsweise Büromöbel, Autositze, Betten, Fahrräder, Polstermöbel, Schuhe, Schulranzen, Sportgeräte, Möbel für Kinder- und Jugendliche, Heimarbeitsplätze etc. als optimale Orientierungshilfe.
Aufgrund der strengen Prüfkriterien und der Besetzung der Kommission mit ausgewiesenen medizinischen Experten genießt das AGR-Gütesiegel hohe Akzeptanz in der medizinischen Fachwelt. Dies belegen auch die Ergebnisse des Rücken-Konsiliums, einer groß angelegten Befragung zum Thema Rückenschmerzen unter rund 1000 Orthopäden in Deutschland. 90 Prozent aller Befragten erklärten, dass die Bereitschaft des Patienten zur Nutzung rückengerechter Alltagsprodukte einen entscheidenden Erfolgsfaktor, auch in der Therapie darstellt. 71 Prozent gaben sogar an, dass sie ihren Patienten bevorzugt mit dem AGR-Gütesiegel ausgezeichnete Hilfsmittel empfehlen. Auch für Sie als Verbraucher hat es sich als klare Entscheidungshilfe etabliert die signalisiert: Dieses Produkt ist rückengerecht!
Eine umfangreiche Auflistung aller Produktbereiche und aller hilfreichen Informationen, worauf es ankommt, finden Sie in unserem Rücken Produkte-ABC.
Stimmen zum Gütesiegel:
Fakten rund um die AGR-Gütesiegel Vergabe
Voraussetzungen
Wenn ein Hersteller das Gütesiegel für ein Produkt nutzen möchte, muss er in einer Prüfung den rückenfreundlichen Nutzen nachweisen.
Diese Prüfung wird nicht durch die Aktion Gesunder Rücken durchgeführt, sondern von zwei medizinischen Fachverbänden (Forum Gesunder Rücken - besser leben e. V. und Bundesverband deutscher Rückenschulen e. V.), die ein unabhängiges Gremium aus Ärzten und Therapeuten bilden.
Nur wenn dieses Gremium erkennt, dass ein Produkt wirklich helfen kann Rückenschmerzen zu vermeiden, darf das Gütesiegel verwendet werden. Der Hersteller muss dafür die Wirkungsweise des Produkts präsentieren und Beweise (bspw. in Form von Studien) vorlegen.
Bewerbung
Um die Gütesiegelprüfung zu absolvieren, muss sich ein Hersteller zunächst bei der Aktion Gesunder Rücken bewerben.
Dazu genügen ein formloses Schreiben und ein ausgefüllter Fragebogen. Die Aktion Gesunder Rücken bespricht dann mit dem Hersteller alle weiteren Schritte und führt das Produkt zur Prüfung.
Vertrag
Um das Gütesiegel nutzen zu können, ist ein Nutzungsvertrag zwischen dem Hersteller und der Aktion Gesunder Rücken notwendig.
Die wichtigsten Punkte sind dabei:
- Die Verpflichtung des Herstellers jede Änderung am Produkt -sofern diese die Ergonomie beeinflussen könnte- an die Aktion Gesunder Rücken und das Prüfungsgremium zu melden. Das Gremium entscheidet dann, ob für das geänderte Produkt eine Nachprüfung erforderlich ist.
- Die Bindung des Gütesiegels an wissenschaftliche Erkenntnisse. Ändern sich bisherige medizinische Erkenntnisse, die zur Vergabe des Siegels geführt haben, muss der Hersteller das Produkt entsprechend nachbessern oder er darf das Siegel nicht weiter nutzen.